Was ist der Unterschied zwischen einem einzelnen Vertreter und einem Vertreter eines Dritten?

Einzelvertreter; Wer einen anderen Stoff als die Türkei herstellt, eine Mischung aus natürlichen oder juristischen Personen herstellt oder Waren herstellt, der baut eine natürliche oder juristische Person auf, die von der Türkei ernannt wurde, um ihre Verpflichtungen aus dem KKDİK-Importeur im gegenseitigen Einvernehmen zu erfüllen.

Vertreter Dritter; Ein Hersteller in der Türkei, ein Importeur oder gegebenenfalls ein nachgeschalteter Benutzer beauftragt die Verordnung mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen hinsichtlich des Datenaustauschs und der gemeinsamen Einreichung von Testkosten für natürliche oder juristische Personen mit Wohnsitz in der Türkei

Einzelvertreter;
 (1) Außerhalb der Türkei stellt eine natürliche oder juristische Person, die als Mischung oder zur Herstellung eines Stoffes in dem Artikel in die Türkei eingeführt werden soll, eine Mischungszubereitung oder einen Artikel im gegenseitigen Einvernehmen her, indem sie die Türkei tatsächlich oder legal erreicht Der Einführer kann die Person zum einzigen Vertreter ernennen, der seinen Verpflichtungen aus dieser Verordnung nachkommt. Wenn ein einzelner Vertreter ernannt wird, ist der einzige Vertreter für die Erfüllung der Einfuhrverpflichtungen aus dieser Verordnung verantwortlich.
(2) Der Einzelvertreter muss über ausreichende Kenntnisse des Stoffes und der Verwendung des Stoffes verfügen und unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 32 über die eingeführten Mengen und die letzte Aktualisierung des in Artikel 27 genannten Sicherheitsdatenblatts sowie über die verkauften Kunden auf dem Laufenden bleiben.
(3) Bei der Ernennung des alleinigen Vertreters gemäß Absatz 1 und 2 informiert der Hersteller die Importeure über nicht in der Türkei ansässige Personen in derselben Lieferkette. Diese Importeure gelten nach den Bestimmungen dieser Verordnung als nachgeschaltete Verwender.